— 314 — In Serbien werden bei der Verzollung die nachstehenden Normen be— obachtet werden: 1. Unwesentliche Nebenbestandtheile, welche blos zur Befestigung und Ver- bindung der einzelnen Bestandtheile von Waaren dienen, z. B. Nägel, Nieten, Schrauben, Hafteln, Schließen, Klammern, Haken, Reife, Beschläge, Gewinde, Riegel, Schlösser (mit Schlüsseln), Bänder, Fäden, Schnüre, Riemen, Stricke, dann unwesentliche Verzierungen, innere Ausfütterungen oder Bodenbeläge sind bei der zollamtlichen Behandlung unbeachtet zu lassen, daher die bezüglichen Waaren, ungeachtet des Vorhandenseins dieser Nebendinge, als Waaren jener Tarifpost zu erklären und zu verzollen sind, welcher sie nach ihren anderen Be- standtheilen angehören. 2. Unter gemeinen oder gewöhnlichen Materialien im Sinne des Tarifes B werden alle Materialien verstanden, mit Ausnahme der folgenden: Edle Metalle, echt vergoldete und echt versilberte unedle Metalle, Edel- und Halbedelsteine, echte Perlen, echte Korallen, echtes Schildpatt, echtes Elfenbein, echtes Perl- mutter, Meerschaum, Bernstein und Bernsteinimitationen mit Ausnahme jener aus Glas, Seidenwaaren. 3. Einfache Nähte und Säume bei Decken, Teppichen, Vorhängen, Tüchern und anderen abgepaßten Waaren bleiben bei der Tarifirung von Geweben und anderen Zeugstoffen außer Betracht. 4. Etuis und andere innere Umschließungen, soweit dieselben nicht nach den Bestimmungen über die Tara zollfrei zu behandeln sind, werden getrennt je nach ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt. 5. Ad Tarif--Nr. 9a 2. Die ihrer Qualität nach den einvernehmlich fest- gestellten Mustertypen entsprechenden groben Tuche werden ohne Rücksicht auf deren in Serbien übliche Handelsbenennung zum Zollsatze von 25 Dinars der Tarif-Nr. 9 a 2 verzollt werden. 6 Ad Tarif-Nr. 25 a. Unter künstlichen Basaltsteinen sind die aus gemeinem Steinzeug hergestellten Pflasterplatten (Klinker) inbegriffen. 7. Ad Tarif-Nr. 306 1. Zum Hollsatze von 4/60 Dinars gehören alle Nägel ohne Unterschied der Herstellung (ob mit der Hand oder Maschine), der Bearbeitung (schwarz, blank, blau angelaufen 2c.) und der Verwendung; es fallen daher insbesonders auch Hufnägel unter diesen Zollsatz.