81 — Artikel des rumänischen Generaltarifs. Bezeichnung der Waaren. Maßstab der Verzollung. Zollsatz in Lei (Franken.) — Noch: 449. 456. 464. 467. Reichs-Gesetzbl. Die in den vorhergehenden Artikeln erwähnten Kupfer-, Messing= oder Bronzewaaren gehören unter diesen Artikel, wenn sie ciselirt, gefirnißt, lackirt, vernickelt, vergoldet oder versilbert sind. Waaren aus Aluminiumbronze werden ebenfalls nach diesem Artikel behandelt. Wenn unter diesen Artikel fallende Waaren mit gewöhn- lichen Stoffen verbunden sind, die allein eingehend, einem geringeren als dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll unter- liegen, z. B. Marmorsockel und dergleichen, so steht es, soweit antragen, daß dieselben ihrer Gattung entsprechend gesondert verzollt werden. Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat oder Seide, gehören zur 25. Tarifklasse; die mit Edelmetallen verbundenen gehören je nach ihrer Gattung zu den Gold- schmiedearbeiten oder zu den Schmucksachen. Waaren aus Packfong oder anderen weißen Legirungen, ver- goldet oder nicht, versilbert oder nicht, mit anderen gewöhn- lichen Stoffen verbunden oder nicht . . .. Anmerkung: Schmucksachen aus Packfong werden nach Artikel 433 behandelt. Die unter diesen Artikel begriffenen Waaren, welche mit Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat oder Seide verbunden sind, gehören zur 25. Tarifklasse. Diejenigen, welche mit Edelmetallen verbunden sind, ge- hören je nach ihrer Gattung zu den Goldschmiedearbeiten oder zu den Schmucksachen. Waaren und Arbeiten aus Zink jeder Sorte, bemalt oder nicht, gefirnißt oder nicht, auch mit erhabenen Darstellungen oder sonstwie verziert, mit gewöhnlichen Stoffen verbunden oder nicht . . . . . . . ... «......................... Anmerkung: Vergoldete oder versilberte Zinkwaaren haben — außer dem durch diesen Artikel festgesetzten Zoll — einen Zuschlag von 50 Prozent dieses Zolles zu bezahlen. Eisenbahnschienen aus Eisen oder Stahl in jeder Form und Eisenbahnweichen . . . . . .. 1894. die Trennung möglich ist, den Einführenden frei, zu be- Kupfer-, Messing= oder Bronzewaaren in Verbindung mit 100 kg 11 200. — 80.— frei