89 Artikel Maßstab des rumänischen Generaltarifs. Bezeichnung der Waaren. Maßstab der Verzollung. Zollsatz in Lei (Franken). 490. 491.      492. 493. Waaren aus Weißblech und aus Eisenblech, angestrichen, ge— firnißt, lackirt, mit Malerei verziert, auch dergoldet oder ver— silbert, verbunden oder nicht mit anderen Stoffen außer Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter und Edelmetallen Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Präsentir- bretter, Büchsen zur Aufbewahrung von Zucker, Kaffee, Thee, Zuckerzeug und zu anderen Zwecken, Kaffeemühlen, Lampen und Leuchter, Schnupftabackdosen, Streichholzbüchsen, Blumen und Kränze, sowie alle Waaren des vorhergehenden Artikels, welche die im vorliegenden Artikel erwähnten Eigenschaften aufweisen. Waaren aus emaillirtem Eisenblecch .............. Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Küchengesäße, Waschbecken, Henkelkannen, Eimer, Speiseeinsätze (sefertase), Wassertöpfe und andere Waaren aus emaillirtem Eisenblech. Waaren aus Schmiedeeisen und aus Stahl, polirt, lackirt, vernickelt, bronzirt, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver- bunden oder nicht; Schreibfedern aus Metall mit Ausnahme der goldenen, silbernen und Platinfedern; Schmucksachen aus Stahl..................................... Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Nähnadeln jeder Größe, einschließlich derjenigen für Nähmaschinen; Stahlknöpfe; Uhrketten und Schlüssel; Petschafte; Ein- fassungen für Brillen und Kneifer; Korsettstangen (täblite); Beschläge (Bügel und Verschlüsse) für Portemonnaies und für kleine Taschen; Gebisse; Steigbügel; Sporen; Schnallen; Hafteln (paftale), Stahlstifte; Schlittschuhe und alle anderen Eisen= oder Stahlwaaren von der Art der im Text dieses Artikels erwähnten. Waaren aus Eisen= oder Stahldraht und aus Geflecht von solchem, einfache, verzinnt oder nicht, angestrichen oder nicht, polirt oder nicht, mit anderen gewöhnlichen Stoffen ver- bunden oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert. Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Stecknadeln, Spangen, Haarnadeln, Kleiderschnallen, Häkelnadeln, Angel- haken, Vogelbauer, Mausefallen, große und kleine Körbe u. s. w. Reichs= Gesetzbl. 1894.              12 100 kg                    80.— "                100.—  "                 60.— "                  55.—