— 207 — (Uebersetzung.) Tarif B. Anlage zum Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutschland und Rußland. Artikel des deutschen Tarifs Zollsatz (nach der vom 1. Februar 1892 ab geltenden Fassung). Benennung der Waaren. Einheit.  Zollsatz in                                                                      Mark. aus 1. b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber; Branntweinspülig; Spreu: Kleie; Malz- keime) Steinkohlenasche; Dünger, thierischer, und andere Düngungsmittel, als: aus- gelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde und Thierknochen jeder Art    — frei c) Lumpen aller Art; Papierspähne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Charpie . . . . . . . . . . . . . . . . .. — frei aus 4. Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren:) aus a) (grobe) 1. Bürsten aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack                                       100 kg 4 Besen aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack .. ... . .. . . . . 100 kg 3