— 530 — die Ermächtigung von Bezirken, Gemeinden und öffentlichen An— stalten zur Aufnahme von Anleihen sowie zur Erhebung von Steuerzuschlägen; die Genehmigung der Haushalts-Etats von Gemeinden und Wohl- thätigkeitsanstalten; die Ermächtigung zur Erhebung von Oktroigebühren und die Genehmigung der auf die Erhebung dieser Gebühren bezüglichen Reglements; die Genehmigung der Gemeinderathsbeschlüsse, durch welche der aus den Erträgnissen des Oktrois vorweg zu nehmende Theil des Personal- und Mobiliarsteuerkontingents bestimmt wird; die Ermächtigung zur Erhebung von Brückengeld, Fährgeld; die Errichtung von Handelskammern, die Festsetzung der Mit- gliederzahl und die Umgrenzung der Bezirke der Handels- kammern) die Anerkennung gemeinnütziger Anstalten und die Genehmigung der Statuten derartiger Anstalten; die Genehmigung der Errichtung von Kranken= und Siechen- häusern; die Genehmigung der Errichtung und die Aufhebung von Spar- kassen; die Errichtung und Genehmigung der Satzungen von Pensions- und Hülfskassen für die Beamten der Bezirke und Gemeinden sowie für die Mitglieder von Feuerwehren, welche Opfer ihrer Pflichttreue bei Bränden geworden sind, und die Angehörigen derselben; die Ermächtigung zur Bildung von Bodenkreditgesellschaften und von Versicherungsgesellschaften sowie die Genehmigung der Statuten derartiger Gesellschaften; die Abänderung der Umgrenzung und die Verlegung des Pfarr- sitzes katholischer oder protestantischer Pfarreien; die Abgrenzung von Inspektionsbezirken der Kirche Augsburgischer Konfession, von protestantischen Konsistorialbezirken, von israelitischen Konsistorial- und Rabbinatsbezirken; die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten; die Ermächtigung juristischer Personen zur Annahme von Schenkungen oder letztwilligen Zuwendungen;