— 199 — Betrag für das Einnahme. Etatsjahr Kapitel.  Titel. 1895/96. Mark. (2.) (3.) Uebertrag  .  .  .  26 835 000 C. für Lotterieloose: a) von Staatslotterien  .  .  .  .  . 15 713 000 b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für · die  Bundesstaaten  .  .  .  .  . 2 322 000 zusammen  (Tite13)  .  .  .  44 870 000 4.  Statistische  Gebühr: Brutto-Einnahme  .  .  .  .  . 750 000 M Ab:  Zurückzahlungen  .  .  .  .  .  . 4400 bleiben  .  .  . 745 600 Davon ab: a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für verkaufte Formulare in Rückeinnahme kommt  .  .  .  .  . 17 150 M b) die Entschädigung der Postverwaltungen des Reichs, Bayerns und Württembergs für den Verkauf der Stempelmaterialien (2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 18 750 c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden Verwaltungskosten  .  .  .  .  . 19 000 zusammen  .  .  . 54 900 bleiben  .  .  . 690 700 Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- meinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn für die Ge- meinde Mittelberg .  .  .  .  .  .  . 29 300 zusammen (Titel 4)  .  .  . 720 000 Summe II  .  .  . 54 629 000 32