A. Handels- V. Gewichte- A für die Aichung B für die Berichtigung C für Prüfung ohne Stempelung gewichte. mit ohne mit ohne mit ohne Justirhöhlung. Justirhöhlung. Justirhöhlung. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. 50 kg . . . . . . . . 1— 1 40 — — — 40 — 35— 70 20 kg . . . . . . . . — 60 — 80 — — — 30 — 20 — 40 10 kg und 5 kg . .  .  .  .   — 30— 40 — — 15 10 — 20 2 kg bis 500 g  .  .  . — 20 — 20 — — — 10 — 5 — 10 200 g und 100 g .  .  .  — 20 — 20 --  --  -- 5 — 5 10 50 g  .  .  .  .  . — — — 10 — — — 5 — — — 5 jedes kleinere Stück .  .  . — — — 5 — — — 5 — — — 5 Die Aichgebühren A für Gewichte mit Justirhöhlung schließen die Kosten der Berichtigung, des Füllmaterials und des Aichpfropfens ein. Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen Stücke und das Gesammtgewicht zu erhebenden Gebühren. B. Präzisions- A für die Aichung B für die Berichtigung C für Prüfung ohne Stempelung gewichte. mit ohne mit ohne mit ohne Justirhöhlung. Justirhöhlung. Justirhöhlung. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf.  Mark. Pf. Mark. Pf. 50 kg .  .  .  .  . 1 30 2 — -- -- — 40 50  1 -- 20 kg .  .  .  .  . — 90  1 20 -- -- -- 30 -- 30 -- 60 10 kg und 5 kg .  .  .  .  . — 50 60 — — — 20 — 15 — 30 2 kg und 1 kg. . . . . . — — — 30 — — — 15 — — — 15 500 g .  .  .  .  . — — — 30 — — — 15 — — — 15 200 g und 100 g .  .  .  . -- — — 20 — — — 10 — — — 10 50 g .  .  .  .  . — — —10 — -- -- 10 -- -- -- 5 jedes kleinere Stück .  .  . — — — 5 — — — 5 — -- -- 5 Die Aichgebühren A für Präzisionsgewichte die Kosten der Berichtigung, des Füllmaterials und des mit Justirhöhlung schließen Aichpfropfens ein.