treideprobers vergrößert und das Gesammtgewicht einschließlich des Behälters über 2200 Gramm gesteigert ist. Doch darf die Ver- mehrung der Dimensionen oder des Gesammtgewichts nicht größer sein, als lediglich durch die Rücksicht auf die Haltbarkeit des Holzkastens bedingt ist. Berlin, den 6. Mai 1895. Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. Huber. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.