— 431 — Reichs-Gesetzblatt. Nr  34. Inhalt: Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine. S. 431. (Nr. 2263.) Verordnung, betreffend die Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichs- heeres und der Marine. Vom 13. August 1895. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Anschluß an die Vorschrift unter B der Anlage zu §. 5 des Militär- Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 174) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt: Die in der Anlage enthaltene Klasseneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine tritt an die Stelle der durch Verordnung vom 29. Juni 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 169) festgestellten Klassen- eintheilung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Lowther Castle, den 13. August 1895. (L. S.) Wilhelm. von Boetticher. Reichs- Gesetzbl. 1895. 75 Ausgegeben zu Berlin den 23. August 1895.