— 433 Beim Reichsheere. b) die Telegrapheninspektoren, die Telegraphen- aufseher und die Rendanten bei den Militär- eisenbahndirektionen, c) die Assistenten bei den immobilen Linienkomman- danturen, d) die Eisenbahnsekretäre bei den unter a genannten Behörden, e) die Kanzlisten bei den immobilen Linienkomman- danturen. 11. Die nicht zu den Personen des Soldatenstandes ge- hörigen, bei dem Militäreisenbahnwesen zur Anstellung kommenden oberen Beamten, als: a) die höheren Beamten und Sekretäre bei den Baudirektionen, b) die Eisenbahnbauinspektoren und Eisenbahnbetriebsinspektoren, c) die Eisenbahnbaumeister, Maschi bei den nenmeister, Maschineningenieure*) Militär- Telegrapheningenieure, Stations-   eisenbahn- vorsteher, Bahn- und Betriebs-  direktionen, kontrolöre, Betriebs- d) die Eisenbahnbauführer, Maschi- inspektionen, nenmeisterassistenten, Stations-  Betriebs- assistenten, Expeditionsbeamten, und Bau- Geometer, kompagnien, e) die Eisenbahn- und die Betriebs- sekretäre f) die Eisenbahnverwaltungsbeamten bei den Eisen- bahnarbeiterkompagnien (Güterexpeditionsvor- steher und Güterexpedienten), g) die Materialienverwalter, Bahnmeister und Tele- graphenaufseher. Die unter 10 und 11 aufgeführten Beamten sind nach Maßgabe der bestehenden Ressortverhältnisse auch denjenigen Beamten untergeordnet, welche an Stelle von Militärbefehlshabern zur Anstellung kommen. *) Anmerkung. Als Maschineningenieure können der Militär- eisenbahnverwaltung auch solche Beamte mit höherer technischer Vorbil- dung überwiesen werden, welche in ihrem Civildienstverhältnisse vorüber- gehend als Werkmeister thätig sind. Bei der Marine. — — —