-- 437  -- Beim Reichsheere. d) die Armeepostinspektoren, e) die Feldpostmeister, f) die Feldoberpostsekretäre, g) die Feldpostsekretäre, h) die Roßärzte (Bayern: Veterinäre) der Post- pferdedepots. 16.  Der Polizeidirektor im großen Hauptquartier. 17.  Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten, sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen Beamten der Konservenfabriken, die Garnisonverwal- tungs- und Lazarethbeamten in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind; ferner: 18.  Bayern und Württemberg: die Feldgeistlichen. Bei der Marine. B. Untere Militärbeamte (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 1. Die Unterapotheker und Militärapotheker einschließlich der einjährig freiwilligen Militärapotheker. 3.  Preußen und Sachsen: die Militärküster. (Württemberg: siehe II B 11). 1.  Die Marineküster. 2.  Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienst- licher Funktionen eingeschifften unteren Civilbeamten, sowie die unter III B 9 bis 13 genannten Militär- beamten der Marine. 3.  Der Oberbüchsenmacher der Schutztruppe für 4.  die Unterbüchsenmacher Deutsch-Ostafrika. Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und den Kriegskassen der Etappenbehörden. 4.  Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher bei den Feld- und Etappenmagazinanstalten. 5.  Die Maschinisten und Heizer bei den Bahnhofskom- mandanturen auf Verpflegungsstationen. 6.  Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten. 7.  Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei den Generaletappeninspektionen. 8.  Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apo- thekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappenlazareth- anstalten. 9.  Die Telegraphenvorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappentelegraphie. 10.  Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.