6. Mecheln --Terneuzen. 7. Westflandrische Eisenbahn.  8. Eisenbahn   von Chimay. 9. Gent—Eecloo—-Brügge. 10. Termonde —St. Niolas. 11. Hasselt--Maeseyck. 12. Antwerpen—Gent (Waes). B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger Verwaltungen befinden. I. Niederländischer Verwaltungen. 13. Die von der Gesellschaft zum Betriebe der niederländischen Staatseisen- bahnen betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei Achel bis Lüttich-Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle-Grande. II. Deutscher Verwaltungen. 14. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg. III. Französischer Verwaltungen. Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 15. bei Comines bis Comines. 16. bei Halluin bis Menin. IV. Luxemburgischer Verwaltungen. Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebenen Strecken von der belgisch--luxemburgischen Grenze: 17. bei Pétange bis Athus. 18. bei Clémency bis Autel-Bas. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 112, 113. Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19. Niederlande, Ziffer 11, 12, 14, 15, 16.