— 749 — (Vorderseite.) Anlage I. Deutsches Reich. Auf das (Königreich Wappen Preußen.) Nr. der Karte Gewerbelegitimationskarte für ausländische Handlungsreisende. Gültig in dem Deutschen Reich, vorbehaltlich der Entrichtung der Landessteuern. Herr wohnhaft zu ist befugt, für Rechnung Waaren aufzukaufen und Bestellungen auf Waaren aufzusuchen. / den ten 1.