— 765 — welcher vorläufig vom Verkehr ausgeschlossen werden, und die Zeit, für welche dieser Ausschluß erfolgen soll (§. 38 Absatz 2 Satz 3 des Börsengesetzes); 5. die Merkmale (Betrag, Reihen, Nummern) der zu emittirenden Stücke, und ob diese auf den Inhaber oder auf Namen lauten; 6. die Bestimmungen über Kündbarkeit oder Unkündbarkeit, sowie über die Tilgung der Werthe; 7. die Art der Sicherstellung für Kapital-, Zins- oder Dividenden- zahlungen und die Umstände, welche für die Beurtheilung der Sicher- stellung von Bedeutung sind; 8. die Vorzugsrechte, welche den zu emittirenden Werthen vor früher aus- gegebenen Werthen, oder diesen vor jenen zustehen (Prioritätsschulden, Prioritätsaktien u. s. w.); 9. die bei Zins-, Dividenden- oder Kapitalzahlungen erfolgenden Abzüge oder Beschränkungen; 10. die Plätze und die Termine, an denen die Zinsen oder Dividenden und die Kapitalbeträge zahlbar sind; den Zinssatz; die Fristen für die Ver- jährung des Anspruchs auf Zinsen oder Dividenden und auf die Kapitalbeträge; 11. den im Falle des §. 3 Absatz 4 festgesetzten Umrechnungskurs. §. 6. Außerdem muß der Prospekt enthalten: A. bei Anleihen eines ausländischen Staates, einer ausländischen kommunalen Körperschaft oder kommunalen Kreditanstalt: 1. eine Uebersicht über den letzten (ordentlichen und außerordentlichen) Haushalts-Etat des Gemeinwesens oder die Angabe, daß das Gemeinwesen einen Haushalts-Etat nicht veröffentlicht; 2. eine Uebersicht über die wesentlichen Ergebnisse der drei letzten Jahreshaushaltsabschlüsse des Gemeinwesens; 3. eine Uebersicht über den Schuldenbestand des Gemeinwesens; 4. sofern die Verbindlichkeiten, welche das Gemeinwesen innerhalb der letzten zehn Jahre aus Anleihen nach Maßgabe der öffentlichen Anleihebedingungen durch Zins- oder Kapitalzahlung zu erfüllen hatte, bisher unerledigt geblieben sind, die Mittheilung der darauf bezüglichen Umstände; B. bei Antheilscheinen oder Schuldverschreibungen eines gewerblichen Unter- nehmens: 1. eine Bezeichnung des Zwecks und des Umfanges des Unternehmens; 2. Angaben über eine dem Unternehmen ertheilte Konzession (Privileg), deren Dauer und die das Unternehmen besonders belastenden Konzessionsbedingungen; 119*