Reichs - Gesetzblatt. Nr. 3. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. S. 5. (Nr. 2357.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. Vom 27. Januar 1897. Der zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik am 30. Januar 1885 abgeschlossene Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1886 S. 3 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Dominikanische Regierung mit dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten. Berlin, den 27. Januar 1897. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Marschall. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1897.     3 Ausgegeben zu Berlin den 27. Jannar 1897.