Reichs - Gesetzblatt. Nr. 10. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. S. 25. (Nr. 2365.) Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlen- bergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln. Vom 11. März 1897. Auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen: Die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken und auf Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln mit den bei I Ziffer 1 der Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Stein- kohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken und auf Kokereien im Regierungsbezirk Oppeln (Bekanntmachung vom 24. März 1892, Reichs- Gesetzbl. S. 331) aufgeführten Arbeiten wird unter den bei I Ziffer 2 bis 5 daselbst bezeichneten Bedingungen zur Nachtzeit und am Sonnabend sowie an Vorabenden der Fest- tage auch nach fünfeinhalb Uhr Nachmittags in Abänderung der Nr. IV Absatz 2 daselbst weiter bis zum 1. April 1898 nachgelassen. Berlin, den 11. März 1897. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs - Gesetzbl. 1897. 10 Ausgegeben zu Berlin den 12. März 1897.