Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr 1897/98. Darunter künftig wegfallend. Mark. (1.) Uebertrag 559 500 23 050 g. Landespolizei. 15 Polizeiunteroffiziere mit 2 700 Mark bis 3 900 Mark, im Durchschnitt 3 300 Mark . . . . . . . . . 49 500 — Anmerkung zu Titel 1g. Die Polizeiunter- offiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Summe  1Titel 609 000 23 050 Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte etc. haben freie Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter unter einander: a) die mit 6 000 Mark bis 7 500 Mark, im Durchschnitt 6 750 Mark, dotirten Büreau- und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c und die Hauptzollamtsvorsteher, b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 1. für den Gouverneur 18 000 Mark, 2. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der Finanzverwaltung 4 500 Mark bis 7 500 Mark, im Durchschnitt 6 000 Mark, 3. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landesver- messung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3 000 Mark bis 5 400 Mark, im Durchschnitt 4 200 Mark, 4. für den ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamts- Seite für sich.