Titel. Ausgabe. Betrag für das Etatsjahr 1897/98. Darunter künftig wegfallend. Mark. (1). Uebertrag 1 035 400 291 900 Zu Titel IA. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns und des Landrentmeisters sind noch als Reichsbeamte - nicht als Beamte der Lokalverwaltung - anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für den Landeshauptmann 4 500 Mark bis 7 500 Mark, für den ständigen Vertreter desselben und den Chef der Finanzverwaltung 3 000 Mark bis 5 400 Mark, im Durchschnitt 4 200 Mark, für den Landrentmeister bis zur Erledigung der Stelle durch Ausscheiden des derzeitigen Inhabers 2 700 Mark bis 4 500 Mark, demnächst ebenso wie für die Sekretäre 2 400 Mark bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 3 450 Mark. 2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Warte- geldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamen 3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 Reichs-Gesetzbl. S. 653) 18 000 4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653 Andere persönliche Ausgaben. 5. Für Weiße 168 575 6.Für Farbige 76 000 10 000 Summe Titel 1 bis 6    1 297 975 301 900 7.  Zu sächlichen und vermischten Aussaben 1 818 750 443 100 Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben 3 116 725 745 000