Reichs-Gesetzblatt Nr. 21. Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober - Postdirektion in Chemnitz. S. 201. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 201. (Nr. 2384.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Chemnitz. Vom 2. November 1896. Auf Ihren Bericht vom 27. Oktober will Ich genehmigen, daß nach gesetz mäßiger Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1897/98 vom 1. Juli 1897 ab eine Ober-Postdirektion in Chemnitz eingerichtet werde, und daß derselben die bisher von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Post- und Telegraphen- Verwaltungsgeschäfte für die Kreishauptmannschaft Zwickau zugetheilt werden. Neues Palais, den 2. November 1896. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: von Stephan . An den Reichskanzler. (Nr. 2385.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Mai 1897. In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet (IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), sind die Eisenbahnen unter „Oesterreich und Ungarn. II. Ungarn.“ wie folgt neu geordnet worden: 1. Königlich ungarische Staatsbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme: der schmalspurigen Linie Garam-Berzencze— Selmeczbánya, der normalspurigen Lokalbahn Soroksár—Szt. Lörincz und der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal. Reichs-Gesetzbl. 1897. 39 Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1897.