— 598 — Uebersicht der Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche im gegenseitigen Verkehre zwischen den zum Sollgebiete gehörigen Staaten, in denen innere Steuern auf die Hervorbringung oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind; erhoben beziehungsweise bewilligt werden. Betrag der Nr. Steuergebiete. Maßstab. Uebergangs- Ausfuhr- Bemerkungen. Laufende abgabe vergütung Mark. Pf. Mark. Pf. I. Von Bier. 1. Preußen, Sachsen, Hessen, Mecklen- Die Ausfuhrvergütung von 1 Mark wird burg-Schwerin, Sachsen-Weimar nur auf solches Bier gewährt, dessen ausschließlich des Vordergerichts Ost- Bereitung mindestens 25 Kilogramm heim, Mecklenburg-Strelitz Olden- Getreideschrot, Reis oder grüne Stärke und im Falle der Mitverwendung höher burg, Braunschweig, Sachsen-Mei- als 4 Mark für 1 Doppelzentner be- ningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen- steuerter Malzsurrogate mindestens eine Coburg-Gotha ausschließlich des dem Steuerwerthe von 1 Mark ent- Amtsgerichtsbezirkes Königsberg, sprechende Menge von Braustoffen auf Anhalt, Schwarzburg-Sonders- jedes Hektoliter erzeugten Bieres ver- hausen, Schwarzburg-Rudolstadt, braucht worden sind. Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Die Ausfuhrvergütung von 80 Pfennig Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, wird auf solches Bier gewährt, zu dessen die in die Zollgrenzen eingeschlossenen Bereitung mindestens 20 Kilogramm Gebietstheile Bremens und Ham- Getreideschrot, Reis oder grüne Stärke burgs, Luxemburg. . . 1 Hektoliter 2 - { 1 — und im Falle der Mitverwendung höher — 80 als 4 Mark für 1 Doppelzentner be- steuerter Malzsurrogate mindestens eine dem Steuerwerthe von 80 Pfennig ent— sprechende Menge von Braustoffen auf jedes Hektoliter erzeugten Bieres ver- braucht worden sind. Brauereien, welche sowohl das schwächere als auch das gehaltreichere Bier der vorbezeichneten Art ausführen, wird die Ausfuhrvergütung nur nach dem niedrigeren Satze von 80 Pfennig gewährt. Bier, für welches Ausfuhrvergütung in Anspruch genommen wird, muß der Regel nach jeweils in einer Menge von mindestens 2 Hektoliter ausgehen.