— 622 — Laufende Nummer. Servis- A. I. Jähr— Davon werden Jähr- Davon werden Bezeichnung der Charge. gezahlt für den gezahlt für den licher licher Servis-  Winter- Sommer-, Servis-- Winter- Sommer- betrag Monat betrag Monat Mark. Pf. Mark. Pf. Mark.,  Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark., Pf. Geschäfts-, Wacht- und Arresträume. 12. Ein Geschäftszimmer. . . . 315, - 30, 60, 21, 90, 252, - 24, 60 17, 40 13a. Eine einzelne Wacht- oder Arreststube 54, —, 4, 50, 54, -, 4, 50, 4, 50 4, 50, 4, 50 b. Zwei dergleichen zusammenhängende Räume 90, -, 7, 50, 7, 50, 90, - 7, 50, 7, 50 c. Drei dergleichen. . . . . .. 144, - 12, - 12, - 144, - 12, - 12, - d. Vier dergleichen. . . . 198, -, 16, 50, 16, 50, 198, -, 16, 50, 16, 50 Bemerkung zu den Ziffern 4 bis 9 des Tarifs: I. Die Servisbeträge unter a sind zuständig, wenn Quartier auf Grund des §. 2 Ziffer 1 des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 523) in Anspruch genommen wird. II. Die Servisbeträge unter b sind zuständig in den Fällen des §. 2 Ziffer 2 des Quartier- leistungsgesetzes. III. Bei engem Quartier — Artikel I §. 2 des Gesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 245) — wird als Entschädigung für Offiziere und Mannschaften der volle tarif- mäßige Servis, indeß für die unter 4 bis 6 des Tarifs aufgeführten Chargen nur der unter 7b für Gemeine ausgeworfene Tarifsatz gewährt. Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel der Tarifsätze unter 10 und 11 entrichtet.