Anhang A. Verzeichniß der auf Auswandererschiffen mitzunehmenden Mengen von Proviant und Wasser, Brenn= und Leuchtmaterial (§. 27 der Vorschriften). Für je zehn Tage der im §. 27 und Anhange B bestimmten längsten Reisedauer sind für jeden Auswanderer an Wasser wenigstens 60 Liter und an Proviant wenigstens folgende Mengen mitzunchmen: 1. Rindfleisch .......... . ... -.............. 2 000 Gramm, 2. Schweinefleisch oder Speck . . 1 000   " 3. Heringen . . .. .. 3 Stück, 4. Brot (Weizen- oder Roggen-) .. .. ..... . ... 3 600 Gramm, 5. Mehl (Weizen- oder Roggen-) ... .. .. . . .... 720   " 6. Erbsen 275   " 7. Bohen . .. 225   " 8. Reis. 360   " 9. Grauben . . . .. 180   " 10. Hafergrütze . .. . . . . ... 50   " 11. Pflamen. 100   " 12. Schnittäpfel . 50   " 13. Sauerkohl 400   " 14. Gemüse, getrocknet, gepreßt . ... 100   " 15. Frische Kartoffeln ....... 3 000   " 16. Butter . . . . . ... 350   " 17. Salz ....... 120   " 18. Essig . .. . . .. . . .. 0,12 Liter, 19. Kaffee, geröstet, auch in Tafeln 125 Gramm, 20. Zichorien 25   " 21. Thee . ............................ 20   " 22. Zucker . .. 150   " 23. Syrup .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . .. . ... 100   " 24. Milch, kondensirte ................. 120   "