— 129 — Betrag für das Einnahme. Rechnungs- jahr 1898. Mark. XII. Außerordentliche Deckungsmittel. 22. Aus der Anleihe. 2. 2. 1.   Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten .. .. . . . .. . . . . . . .. . .. . . .. . . . . . .. . . .. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern . ... 3.   Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern und Württemberg. .. . . . . . . . . . .. Anmerkung. Die Einnahmen des Kapitels 22 über— tragen sich innerhalb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus früheren Anleihebewilligungen. Die solchergestalt sich ergebenden Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechenden Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. Summe Kapitel 22. Sonstige außerordentliche Deckungsmittel. 1.   Rückerstattungen auf die aus dem Reichs-Festungsbaufonds geleisteten Vorschüsse . . . . . . . . . . .. Ueberschuß aus dem Münzwesen Mehrerträge über das Etatssoll kommen von der Anleihe unter Kapitel 22 Titel 1 in Abgang. Summe Kapitel 23 Summe XII (Kapitel 22 und 23) . 55 629 991 55 629 991 580 000 1 217 000 1 797 000 57 426 991