--153 -- III. Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Rechnungsjahr 1898. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung. Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns und des Sekretärs sind noch als Reichs- beamte — nicht als Beamte der Lokalverwaltung — anzu- sehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechti- gende Gehalt beträgt für den Landeshauptmann 8 200 Mark bis 10 500 Mark; für den Kanzler 3 000 Mark bis 6 000 Mark ; Seite für sich. Betrag   Darunter für das künftig Titel. Einnahme und Ausgabe. Rechnungs- jahr 1898. wegfallend. Mark. Mark. Einnahme. 1. Direkte Steuer . .. . . .. 27 000 — 2. Zölle . . . .. .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . 500 000 — 3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Ein- nahmen. 23 000 — Summe der Einnahme....550 000 — Ausgabe. I.  Fortdauernde Ausgaben. 1. Besoldungen. A. Bei der Civilverwaltung. Landeshauptmann . .. ... .. . . .. . .. . . . . . . . .. 24 000 Mark 1 Kanzler ... 12 000    " 1 Zollverwalter 7 500    " 1 Kassenverwalter . ... 7 500    " 1 Sekretär .. . . .. . .. . . . . . . .. .. ... . . . . . .. 7 500    " 1 Lehrer . .. 5 000    " 3 Zollassistenten, je 5 000 Mark .. . 15 000    " 1 Materialienverwalter . . .. 4 000    " 1 Amtsdiener 4 000    " 86 500