— 157 -- Betrag Darunter für das Titel. Aus ga be. Rechnungs- künftig jahr 1898.   wegfallend. Mark. Mark. (1.) Uebertrag 68 500 — Beamter der Lokalverwaltung — anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für den Landeshauptmann 8 200 Mark bis 10 500 Mark, füur den ständigen Vertreter desselben und den Chef der Finanzverwaltung 3.000 Mark bis 6 000 Mark, im Durch- schnitt 4 500 Mark, für den Landrentmeister und die Sekretäre 2 700 Mark bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 3 600 Mark. B. Bei der Schutztruppe 1 031 900 294 400 Summe Titel 1 ... 1 100 400 294 400 2. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte, sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten -- — 3. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz- truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs- Gesetzbl. S. 653) . .. ..... . . . .. . .. . . . . . .. 32 000 — 4. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutz— truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs- Gesetbl. S. 653) – — Andere persönliche Ausgaben. 5. Für Weiße . .. .. . .. .. .. . . . .. 208 847 — 6.Für Farbige . . . . . .. 76 000 10 000 Summe Titel 1 bis 6 . 1 417 247 304 400 7.   Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1 822 570 472 100 3 239 817 776 500 Summe I (Titel 1 bis 7). Fortdauernde Ausgaben