— 171 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 17. Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiete. S. 171. — Be- kanntmachung, betreffend die Festsetzung besonderer Rayons für die Festung Königstein. S. 172. (Nr. 2466.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung Kiautschous zum Schutzgebiete. Vom 27. April 1898. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem durch den am 6. März 1898 zwischen Unserer Regierung und der Kaiserlich chinesischen Regierung zu Peking geschlossenen Vertrag das in diesem Vertrage näher bezeichnete, an der Kiautschou-Bucht belegene Gebiet in deutschen Besitz übergegangen ist, nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs dieses Gebiet unter Unseren Kaiserlichen Schutz. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin Schloß, den 27. April 1898. (L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. Reichs= Gesetzbl. 1898. 34 Ausgegeben zu Berlin den 6. Mai 1898.