— 369 — Reichs-Gesetzblatt. Nr. 25. Inhalt: Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung. S. 369. (Nr. 2490.) Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung. Vom 20. Mai 1898. Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Ermächtigung des Reichskanzlers zur Be.- kanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze, vom 17. Mai 1898 werden die Texte der unten folgenden Gesetze: des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Civilprozeßordnung, der Konkursordnung, des Gerichtskostengesetzes, der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, Reichs-Gesetzbl. 1898. 63 Ausgegeben zu Berlin den 14. Juni 1898.