— 120 — IV. Militärgut. Wagenladungen. 23.Ein Wagen bis zu 6 000 kg Befrachtung 20 Pfennig 24.Ein Wagen von mehr als 6000 kg Befrachtung 30 Pfennig Außerdem in beiden Fällen eine Abfertigungsgebühr von 6 M. für den Wagen. Stückgut. 25. für 1000 9 Pfennig Außerdem eine Abfertigungsgebühr von 1,50 M. für 1 000 kg. Eilgut 26. Für 1 0000 kg. 18 Pfennig Außerdem eine Abfertigungsgebühr von 2 M. für 1.000 kg.