— 147 — Zollsatz Nr. Gegenstände. Maßstab. Ven. 29. Blauholzextrakt . . . . . . . . .. Werth 10 Prozent 30. Oelfarbe .. . . . . . . . . . . . .. 100 Kätti 1,304 Garne, einfach oder gefärbt: 31. aus Baumwolll .. b 4,180 32. a) aus Leinen, für Webezwecke . . . . ... » 6,527 b) aus Hanf oder Jute, für Webezwecke . ... Werth 8 Prozent aus Wolle, auch Kammwolle: 33. für Webezwecke . . . .. . . . . .. 100 Kätti 8,000 34. für andere Zwecke .... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. » 9,169 Anmerkung zu Nr. 31, 32, 33 und 34. Es ist aus- drücklich verstanden, daß alle aus Baumwolle, Leinen, Hanf, Jute oder Wolle (auch Kammwolle) gemischten Garne nach dem Bestandtheile, der dem Gewichte nach vorherrscht, zu verzollen sind. 35. Garne aller Art, in diesem Tarife nicht anderweitig aufgeführt Werth 10 Prozent 36. Halbseidener Atlas, aus Baumwolle mit obenliegender Seide » 10 37. Hopfen: Kätti 0,029 38.Hüte, einschließlich Filzhüt: Werth 10 Prozent 39. Kautschuckwaaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 5 10 „ 40. Leinene Gewebe: Segelleinwand . . . . . . . . . . .. Quadratyard 0,047 alle anderen Arten . . . . . .. Werth 10 Prozent Anmerkung. Es ist ausdrücklich verstanden, daß fertige Kleidungsstücke und andere konfektionirte Gegenstände nicht unter der Position Leinengewebe begriffen sind. Leder: 41. Sohlleder . . . . . .. 100 Kätti 5,690 42. anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . . . . ..... . . . . .. Werth 10 Prozent 43. Lokomotiven, sowie Theile davon .. . .. . . . .. .......... p 5 2 257