— 156 — — — (Nr. 2555.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Verzeichnisses der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. Vom 13. März 1899. Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil vom 11. Februar 1888 und des §. 54 Ziffer 18 der Militär- Transport- Ordnung vom 18. Januar 1899 haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In dem Verzeichnisse G der noch bis zum 31. März d. J. gültigen Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil sowie in der Anlage V der am 1 . April d. J. in Kraft tretenden Militär- Transport- Ordnung — Ver- zeichniß der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände — ist unter A laufende Nr. 4 für „20 g" zu setzen „40 g". Berlin, den 13. März 1899. Der Reichskanzler. Fürst zu Hohenlohe. —–——–)..——— — Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.