167 Betrag,Darunter — für das fünft Z Ausgabe. Rechnungs. künftig S « ,wealled. jahr 1889. wegfallen Mark. Mark. L Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): a) Preußen etc. 27 612 — b) Sachsen 1 296 — e) Württemberg .. .. . . . .. . . .. .. . . . . . . .. 144 — d) Bayern: 288 — — 29340 — 82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen und deren Angehörien 130 000 — 2. An Bayern -............ 16594 — — 146 594 — 83. 1/4. Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben)) Pensionszuschüsse und Unterstützugen 3 550 000 — 84.1/11.Invaltdeanst1tute · a)Preußen   etc............ ·............. 313 695 12 312 b) Sachsen . .. — — c) Württemberg .. .. .. . . . . .. . . . .. . . . ... 9649 — d) an Bayern . . .. 41273 — -864 61112312 Summe XIV .27938 539 12 312 Anmerkung. Zu Kapitel 1 bis 84 und Einnahme- Kapitel 3 bis 4. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Dienst- einkünften etatsmäßiger Beamten, Offiziere und Aerzte dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, sind der Reichskasse zuzuführen. 28“