— 174 — Betrag E für das — Einnahme. Rechnungs- jahr 1899. Mark. 2. II. Reichsstempelabgaben. 1.Spielkartenstempel, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent... 1 456 350 Davon ab: a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten... 320 — 1 456 030 b) Herauszahlungen an Oesterreich- Ungarn für die öster- reichische Gemeinde Mittelberg 30 bleiben (Titel 1) 1 456 000 2. Wechselstempelsteuer.... 9 945 000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 198 900 Mark b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten..... 274100 zusammen . . . 473 000 bleiben (Titel 2 ) 9 472 000 3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. und Lotterieloose: A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, ab- züglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichs- stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs- Gesetzbl. S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosen . . .. .. 15 795 000 B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 054 000 Seite 28 849 000