— 178 — Betrag — Z für das *-* Einnahme. Rechnungs- S jahr 1899. Mark. 19. IX. Aus der Veräußerung von ehemaligen Festungsgrund- stücken. Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 123) für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Elsaß- Lothringen. Für ehemalige Festungsgrundstücke in Stettin 1 013 263 20. X. Ueberschüsse aus früheren Jahren. Ueberschuß des Haushalts des Etatsjahrs 1897/98, vor- behaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der Rechnungen . . .. 25 521 430 21. XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen Einnahmen. 1. Für die Brausteuer: von Bayern ... 4 135 254 von Württemberg .. . . . . . ... 1 479 079 von Baden . . ... 1 226 292 von Elsaß- Lothringen ... 1 166 253 zusammen (Titel 1) 8 006 878 2. Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenverwaltung: von Bayern . .. ... 4512150 von Württemberg . . ... 1 613 886 zusammen (Titel 2) 6 126 036 3.Für die eigenen Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres: von Bayern:..... .. 563 964 Summe XI. . . 14696878 Anmerkung. Die Ausgleichungsbeträge unterliegen der Berichtigung nach dem wirklichen Ergebnisse der auf— kommenden Einnahmen.