— 209 — — — Titel. Ausgabe. Betrag für das Rechnungs- jahr 1899. Mark. Darunter künftig wegfallend. Mark. Uebertrag . Der derzeitige Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Lokal- verwaltung — anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: 1. für den Gouverneur 8 200 Mark bis 10 500 Mark, 2. für den ständigen Vertreter desselben, den Vorsteher der Bergbehörde, die Bezirksamtmänner und den Richter 3.000 Mark bis 6 000 Mark, im Durchschnitte 4 500 Mark, 3. für die Vorstände für Zoll, Kalkulatur und Kasse, für die Sekretäre der Zentralverwaltung, den Vermessungs- beamten und Kulturtechniker sowie für die Zollamts- vorsteher 2 700 Mark bis 4500 Mark, im Durch- schnitte 3 600 Mark, 4. für die Bezirksamtssekretäre und den Gerichtsschreiber 2 400 Mark, 5. für den Materialienverwalter 1 600 Mark bis 2 200 Mark. B. Schutztruppe Summe Titel 1.. Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben freie Wohnung. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz- truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs- Gesetzbl. S. 653. 158 050 1 102 750 2 750 1 260 800 52 000 2 750 1 312 800 2 750