DI. 
Gültig nur zum Zwecke der Trauung. (§. 82 des Gesetzes vom 6. Februar 1875.) 
Bescheinigung der Eheschließung. 
  
Zwischen dem Schlossermeister Otto Heinrich Richter, 
  
wohnhaft in Berlin, 
  
und der Anna Catharina Reinhardt, 
wohnhaft in Steglitz, Kreis Teltow, 
  
  
ist vor dem unterzeichneten Standesbeamten heute die Ehe geschlossen worden. 
Berlin am 6. Februar 1901. 
  
Der Standesbeamte. 
N. 
(Siegel.)