— 331 — Kapitel. Titel. Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1899 treten hinzu Mark. gehen ab Mark. 1/9. 17/66. 1/6. 13/23. 9. 1/5. 21. III. Post- und Telegraphenverwaltung. Einnahme . . . .. . .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . .. Fortdauernde Ausgaben. B. Betriebsverwaltung .. . .. .. ..... . . .. . . . ... Mithin Ueberschuß (Summe III). . . . V. Eisenbahnverwaltung. Einnahme . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . .. .. .. . . . . .. Fortdauernde Ausgaben. B. Betriebsverwaltung .. . .. ..... .. .. .. . . . ... Mithin Ueberschuß (Summe V). . . . VII. Verschiedene Verwaltungs- Einnahmen. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern: Preußen . . . ... ... . . . . . . . . . . . . . . . . .. Summe VII für sich. Xa. Zuschuß des außerordentlichen Etats gemäß §. 3 des Gesetzes vom 24. März 1897 (Reichs- Gesetzbl. S. 95). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... Summe Xa für sich. XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Gundes- staaten gemeinsamen Einnahmen. Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenver- waltung: von Bayern . ... von Württemberg . . .. zusammen (Titel 2). . . . Seite für sich. 2460000 Ú 4000 2 460 000 363280 4 000 5 606 444 500244 178925 679169