— 337 — (Uebersetzung.) Staatsministerium. Schloß, den 12. Februar 1899. Excellenz! In Ergänzung des heute unterzeichneten Abkommens über die Abtretung der Inseln im Stillen Ocean bin ich ermächtigt, Eurer Erxcellenz Namens meiner Re- gierung zu erklären, daß diese verspricht, in Gegenleistung für die Behandlung als meistbegünstigte Nation den deutschen Importen bei ihrem Eintritt in Spanien den Konventionaltarif unseres Zolltarifs zu gewähren, und zwar sobald das erwähnte Abkommen ratifizirt ist. Falls nicht inzwischen ein neues Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Nationen vereinbart wird, sollen die besagten gegenseitigen Zugeständnisse fünf Jahre in Kraft bleiben und nach Ablauf dieser Frist als von Jahr zu Jahr verlängert gelten, solange nicht einer der beiden vertrag- schließenden Theile hiergegen Widerspruch erhebt. Ich benutze diesen Anlaß, um Eurer Excellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Herzog von Almodövar del Rio. An den Herrn Botschafter des Deutschen Reichs, u. s. w.      u. s.   w.      u. s. w. Die im vorstehenden Notenwechsel getroffene Vereinbarung ist, nachdem sie die verfassungsmäßige Genehmigung gefunden hat und das im Notenwechsel erwähnte Abkommen über die Abtretung der Inseln im Stillen Ocean ratifizirt worden ist, mit Beginn des 1. Juli 1899 in beiden Ländern in Kraft getreten. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.