— 392 — (Nr. 2606.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15). Vom 16. Juli 1899. N auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Order vom 14. März 1899 das Ober-Kommando der Marine weggefallen und aus der früheren Admiral- stabs-Abtheilung des Ober-Kommandos eine selbständige Behörde unter der Be- zeichnung „Admiralstab der Marine“ mit dem „Chef des Admiralstabs der Marine“ an der Spitze gebildet ist, tritt in der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 folgende Aenderung ein: Im F. 26) 8 zweiter Absatz Ziffer (7) sind die Worte der kommandirende Admiral durch der Chef des Admiralstabs der Marine zu ersetzen. Berlin, den 16. Juli 1899. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.