2 (Nr. 2643.) Verordnung, betreffend die Uebertragung der Befugnisse des preußischen General- Auditoriats auf das Reichsmilitärgericht. Vom 28. Dezember 1899. Ich übertrage hiermit auf Grund des § 25 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Militärstrafgerichtsordnung für die im § 24 Nr. 2 daselbst bezeichneten Fälle die Befugnisse des preußischen General-Auditoriats dem ersten Senate des Reichs- militärgerichts. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Gegeben Neues Palais, den 28. Dezember 1899. Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. An den Reichskanzler. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.