— 180 — Betrag Titel. Ausgabe. gl jahr 1900. Mark. B. Militärverwaltung. 9. Besoldungen bei der Schutztruppen . .. 1 625 940 Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann. 10. Zu Pensionen und Mensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) . 03 620 Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensio- nirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche nach den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, welche ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Be- stimmungen bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß ge- währt werden. 11.Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2 180 12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13 800 Markz; . . . . . 40 800 13.Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8 . . . . . 452 000 Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 1.)2224540 C. Flottille. Herfönliche Ausgaben. 14.FürWeiße................................................... 277 550 Zu Titel 14. Die europäischen Angehörigen der Flottille haben während des Landaufenthalts im Schutzgebiete freie Wohnung, an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt werden kann. 15.Für Farigeenn . . . . . . . ... 101 153 16. JZu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 88;;;;; . .. 317 000 Summe C. Flottille (Titel 14 bis 160) 695 703