274 * Steuersatz Berechnung Gegenstand der Besteuerung. vom der Hun-Tau- dert. send m# wr. Stempelabgabe. Lotterieloose. « 5.LooseöffentlicherLotteriensowieAus- weise über Spieleinlagen bei öffentlich veranstalteten Ausspielungen von Geld— oder anderen Gewinnen a) inländische . . . . . . . . . . . . . . ... .120 — — — bei inländischen Loosen vom b) ausländische . . . . . . . . . . . . . . . .. 25 — — — planmäßigen Preise (Nenn— Befreit sind: werthe) sämmtlicher Loose Loose der von den zuständigen Be— oder Ausweise mit Aus— hörden genehmigten Ausspielungen und schluß des auf die Reichs— Lotterien, sofern der Gesammtpreis der stempelabgabe entfallenden Loose einer Ausspielung die Summe Betrags; bei ausländischen von einhundert Mark und bei Aus- Loosen von dem Preise spielungen zu ausschließlich mildthätigen der einzelnen Loose in Ab- Zwecken die Summe von füunfund- stufungen von 1 Mark für zwanzigtausend Mark nicht übersteigt. je 4 Mark oder einen Bruch- *# theil des Betrags. Schiffsfrachturkunden. 6.] Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs- verkehre zwischen inländischen und aus- ländischen Seehäfen oder zwischen inländischen Flußhäfen und auslän- dischen Seehäfen, sofern sie im In- land ausgestellt oder behufs Empfang- nahme oder Ablieferung der darin bezeichneten Sendung im Inlande vorgelegt oder ausgehändigt werden Im Verkehre zwischen inländischen Hafenplätzen und ausländischen Hafen- plätzen der Nord= und Ostsee, des Kanals oder der norwegischen Küste ausgestellte, vorgelegte oder ausge- händigte Konnossemente und Frachtbriefe .....—— WJJ 10 von der einzelnen Urkunde. Die Abgabe ist für jede Sendung nur einmal zu entrichten.