— 296 — 2. 3 4 7 Steuersatz Berechnung Gegenstand der Besteuerung. . vom. der = Hun- au- S dert. send. Mark. Pf. Stem pe lab ga be. (4.) an der in Betracht kommenden Börse Preise für Zeitgeschäfte notirt werden. Befreiungen. Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben: 1. falls die Waaren, welche Gegen— stand eines nach Nummer 4b stempelpflichtigen Geschäfts sind, von einem der Vertragschließenden im Inland erzeugt oder hergestellt sind; 2. für die Ausreichung der von den Pfandbriefinstituten und Hypo- thekenbanken ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Schuldver- schreibungen als Darlehnsvaluta- an den kreditnehmenden Grund- besitzer; 3. für sogenannte Kontantgeschäfte über die unter Nummer 4 a 1 be- zeichneten Gegenstände sowie über ungemünztes Gold oder Silber. Als Kontantgeschäfte gelten solche Geschäfte, welche vertragsmäßig durch Lieferung des Gegenstandes seitens des Verpflichteten an dem Tage des Geschäftsabschlusses zu erfüllen sind; 4. von den zur Versicherung von Werthpapieren gegen Verloosung geschlossenen Geschäften, unbeschadet der Stempelpflicht der nach er- folgter Verloosung stattfindenden Kauf= oder sonstigen Anschaffungs- geschäfte.