297 3 4 Steuersatz Berechnung * Gegenstand der Besteuerung. vom. der Oun- Tau- dert. send.] Mark. Pf. Stempelabgabe. Lotterieloose. 5.Loose öffentlicher Lotterien sowie Aus- weise über Spieleinlagen bei öffentlich veranstalteten Ausspielungen von Geld- oder anderen Gewinnen a) inländisbhhhe . . . . . .. 20 — — — bei inländischen Loosen vom b) ausländische. . . . . . . . . . . . . . . .. 25 — — — planmäßigen Preise (Nenn- Befreit sind: werthe) sämmtlicher Loose Loose der von den zuständigen Be- oder Ausweise mit Aus- hörden genehmigten Ausspielungen und schluß des auf die Reichs- Lotterien, sofern der Gesammtpreis der stempelabgabe entfallenden Loose einer Ausspielung die Summe Betrags; bei ausländischen von einhundert Mark und bei Aus- Loosen von dem Preise spielungen zu ausschließlich mildthätigen der einzelnen Loose in Ab- Zwecken die Summe von fünfund- stufungen von Mark für zwanzigtausend Mark nicht übersteigt. je 4 Mark oder einen Bruch- theil des Betrags. Schiffsfrachturkunden. 6.] Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs- verkehre zwischen inländischen und aus- ländischen Seehäfen oder zwischen inländischen Flußhäfen und auslän- dischen Seehäfen, sofern sie im In- land ausgestellt oder behufs Empfang- nahme oder Ablieferung der darin bezeichneten Sendung im Inlande volgelege oder ausgehändigt werden.. — — 1 — Im Verkehre zwischen inländischen Hafenplätzen und ausländischen Hafen— Oie derz einzelnen Uekund. plätzen der Nord= und Ostsee, des S * e ist für 1 e Kanals oder der norwegischen Küste * nur einmal zu ausgestellte, vorgelegte oder ausge- entrichten. händigte Konnossemente und Frachtbriefe— — — 10 ——“·.“4“—