Berichtigung. Im zweiten Absatze des §. 44 der auf Grund des Gesetzes vom 14. Juni d. J. bekannt gemachten Fassung des Reichsstempelgesetzes (S. 286) ist in der ersten Zeile hinter §##. die Zahl .3“ durch „2“ zu ersetzen. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.