— 785 — Reichs-Gesetzblatt. 34. Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Aeuderungen der Militär-Transport-Ordnung. S. 785. (Nr. 2702.) Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Militär-Transport-Ordnung. Vom 26. Juli 1900. A## Grund der Bestimmung im Ö. 54 Ziffer 18 der Militär-Transport- Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: In der Ankage V der Militär-Transport-Ordnung ist unter K. in lfd. Nr. 1 hinter „Sprengpulver“ nachzutragen: „(Schwarzpulver) “ und in lfd. Nr. 2 statt der Worte „Schießpulver“ und „Schieß- oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen: „Schwarzpulver““. Unter B. ist in der Ueberschrift statt „ #“ zu setzen: „n und 23/7 und als lfd. Nr. 1 einzufügen: „1. Rauchschwache Pulver und Beutelkartuschen mit solchen.“ Die jetzige lid. Nr. 1 erhält die Nr. 1 a. Ferner hat auf Grund derselben Festsetzung der Königlich preußische Kriegsminister bestimmt, daß die Anlage VI der Militär-Transport-Ordnung wie folgt zu ändern ist: Unter A. in lfd. Nr. 1 ist hinter „Sprengpulver“ hinzuzufügen: „(Schwarzpulver)“ in Ifd. Nr. 2 ist für „Schiesspulver“ und für „Schiess- oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen: „Schwarzpulver“. Reichs-Gesetzbl. 1900. 122 Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1900.