— 793 — Reichs-Gesetzblatt. 38. Inhalt: Verordnung, betreffend Abänderung des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875 (Reichs.- Gesetzbl. S. 203). S. 793. — Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 805. — Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Aichordnung und der Aichgebühren-Taxe. S. 805. (Nr. 2706.) Verordnung, betreffend Abänderung des Statuts der Reichsbank vom 21 Mai 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 203). Vom 3 September 1900. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des F. 40 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (eichs- Gesetzbl. S. 177) im Einvernehmen mit dem Bundesrath, im Namen des Reichs, was folgt: Die IS§. 2, 3, 8, 15, 16 und 17 des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 203) erhalten vom 1. Januar 1901 ab nachstehende Fassung: S. 2. Das Grundkapital der Reichsbank von 180 Millionen Mark ist nach Maßgabe des Bankgesetzes vom 14. März 1875 in Höhe von 120 Millionen Mark durch das Einschußkapital derjenigen Antheilseigner der Preußischen Bank, welche innerhalb der vom Reichskanzler bestimmten Frist den Umtausch ihrer Antheilsscheine gegen Antheilsscheine der Reichsbank verlangt haben, und durch die auf die neuen Bankantheilsscheine über 3000 Mark bis zu deren Nennbetrage geleisteten baaren Einzahlungen gebildet worden. In Höhe der nach Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1899 (Ceichs- Gesetzb9l. S. 311) hinzutretenden 60 Millionen Mark wird. dasselbe durch die baaren Einzahlungen gebildet, welche auf die bis zum 31. Dezember 1900 und die bis zum 31. Dezember 1905 zu begebenden je 30000 Bankantheilsscheine über 1000 Mark bis zu deren Nennbetrage zu leisten sind. Bevor eine weitere Erhöhung des Grundkapitals durch Reichsgesetz fest- gestellt wird, hat, nachdem der Zentralausschuß gehört worden, die General- versammlung über das Bedürfniß und das Maß der Erhöhung sowie über die Reichs-Gesetzbl. 1900. 126 Ausgegeben zu Berlin den 8. September 1900.