— 870 — (Nr. 2721.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen und der Rayons für den Kieler Hafen. Vom 8. Oktober 1900. Auf Grund des F. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß für den Kieler Hafen eine Er- weiterung der Festungsanlagen und hiermit im Zusammenhang auch eine Er- weiterung der Rayons in Aussicht genommen ist. Berlin, den 8. Oktober 1900. Der Neichskanzler. Fürst zu Hohenlohe. Herausgegeben im Reichsamte des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.