— 1033 — Reichs-Gesetzblatt. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. S. 1033. — Bekannt— machung, betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen. S. 1033. (Nr. 2737.) Bekanntmachung, betreffend die Ein= und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 27. November 1900. A## Grund des §. 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefähr- licher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird die Be- kanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein= und Durchfuhr aus Glasgow, vom 14. September 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 819) mit dem Tage der Ver- künndung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt. Berlin, den 27. November 1900. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky. (Nr. 2738.) Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen. Vom 28. November 1900. Auf Grund von 9. 139h Abs. 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath über die Einrichtung von Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstellen folgende Bestimmungen erlassen: 1. In denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstellen, in welchen die Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen ge- hörenden Schreibstuben (Komtoren) muß für die daselbst beschäftigten Gehülfen und Lehrlinge eine nach der Zahl dieser Personen ausreichende geeignete Sitzgelegenheit vorhanden sein. Für die mit der Bedienung Reichs= Gesebbl. 1900. 168 Ausgegeben zu Berlin den 30. November 1900.