— 27 — 14. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Mezö-Laborcz bis zur öster- reichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landes- grenze und die der Kaschau-Oderberger Bahn von Orlo bis zur öster- reichischen Landesgrenze. 15. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft be- triebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Trenczén- Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L. bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur öster- reichischen Landesgrenze. 16. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics- Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze. III. Okkupationsgebiet. 1. K. und K. Militärbahn Banjaluka-Doberlin. Belgien. A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 1. Belgische Staatsbahnverwaltung. 2. Belgische Nordbahn. 3. Gent-Terneuzen. 4. Mecheln-Terneuzen. 5. Westflandrische Eisenbahn. 6. Eisenbahn von Chimay. 7. Termonde -St. Nicolas. 8. Hasselt-Maeseyck. B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. I. Französischer Verwaltungen. Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: 9. bei Comines bis Comines. 10. bei Halluin bis Menin. 9°