Betrag für das Einna hme. Rechnungs- jahr 1901. Mark. 2. II. Reichsstempelabgaben. 1. Spielkartenstempel, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent 1 496 250 Davon ab: a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten 220 Mark b) Herauszahlungen an Oesterreich-Ungarn für die österreichische Gemeinde Mittelberg 30 zusammen. 250 bleiben (Titel 1) 1 496 000 2. Weschselstempelsteuer. . . . . . . . . . . . .. 11 939 000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 238 780 Mark b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten 326 220 zusammen 565 000 bleiben (Titel 2) . 11 374 000 3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc., Lotterieloose und Schiffsfrachturkunden: A. für Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 54 des Reichs- stempelgesetzes vom 14. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 275) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 33 320 000 B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten . .. 20 500 000 Seite 53 820 000